!-- Matomo --> !-- Matomo -->
DU Kreis- Politik
Sehr geehrter Herr Landrat, bereits seit Anfang des Jahres wurde von Jägerinnen und Jägern in regelmäßigen Abständen bei der Unteren Jagdbehörde, Frau Sander, nachgefragt, wie sich der Landkreis zum Erlass einer Allgemeinverfügung zur Zulassung von Nachtsichtgeräten zur Bejagung von Schwarzwild verhält. Die hier erhaltene Aussage war eindeutig. Es wird im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen keine Allgemeinverfügung geben, sondern vielmehr Einzelanträge, die mit aussagekräftiger Begründung, gestellt werden müssen. Diese würden dann individuell geprüft und genehmigt. Inzwischen sind knapp 30 (!) Einzelanträge gestellt und (kostenpflichtig) genehmigt worden. Die Nachbarlandkreise Eichstätt und Pfaffenhofen erstellten diese Allgemeinverfügung bereits im Frühjahr im Hinblick auf die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nachdem die ASP tatsächlich auch schon Deutschland erreicht hatte, zog im August der Landkreis-Nachbar die kreisfreie Stadt Ingolstadt mit der Allgemeinverfügung nach. Der Jagdschutzverein Neuburg stellte erstmals im September eine schriftliche Anfrage diesbezüglich an die Untere Jagdbehörde. Am 12.10.2020 fand ein Gespräch im Veterinäramt statt, zu dem Herr Dr. Riedl die Hegeringleitereingeladen hatte. Auf Nachfrage der Vorsitzenden des Vereins, Frau Liepelt (auch stellv. Hegeringleitung im Hegering Stepperg), wurde von Frau Sander mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung verfasst sei und derzeit in der Rechtsabteilung liege.Da weder die Revierinhaber noch der Jagdschutzverein seither neuen Informationen bezüglich der Allgemeinverfügung erhalten haben, erkundigte sich Frau Liepelt am 20. November 2020 noch einmal sowohl bei der Unteren Jagdbehörde als auch beim Veterinäramt. Herr Dr. Riedl zeigte sich äußerst überrascht, dass dieses Thema nicht längst vom Tisch sei. Die Allgemeinverfügung sei allerdings nicht sein Aufgabengebiet. Am 20.11.2020 wurden auch Sie, Herr Landrat, in der Sache informiert. Kreisrat Tobias Gensberger Am 23.11.2020 beantwortete Frau Sander von der Unteren Jagdbehörde die erneute Nachfrage von Frau Liepelt mit folgenden Worten:„…nach wie vor muss ich Dich bzw. Euch um Geduld bitten. Die Allgemeinverfügung bedarf nocheiner rechtlichen Abstimmung. Hierzu warten wir auf die Rückmeldung der Regierung von Oberbayern. Sobald die Allgemeinverfügung erlassen wird, werden die Revierinhaber von mir informiert.“ Aufgrund der drohenden Ausbreitung der ASP ist nicht nachvollziehbar, warum der Erlass der Allgemeinverfügung im Landkreis Neuburg- Schrobenhausen so lange dauert. Die Jägerschaft wird deutschlandweit angehalten, das Schwarzwild strikt zu bejagen. Nachdem bedingt durch die Pandemie inzwischen auch hier im Landkreis einige Drückjagden abgesagt wurden und sich die Bejagung momentan bis auf Weiteres auf die Ansitz- und Einzeljagd konzentriert, ist der Erlass der Allgemeinverfügung als dringende Angelegenheit zu behandeln. Die Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer Aufgabe der strikten Bejagung durchaus bewusst. Die Untere Jagdbehörde ist jedoch auch verpflichtet, der Jägerschaft alle Möglichkeiten der Bejagungzur Verfügung zu stellen. Falls es zu einem Ausbruch der ASP kommt, müssen schließlich auch die Jägerinnen und Jäger zusammen mit den Jagdgenossen (=Landwirte) das Veterinäramt tatkräftig bei der Kadaversuche unterstützen. Bayernweit wurden in vielen Landkreisen diesbezüglich Allgemeinverfügungen ausgestellt - auch in Landkreisen mit einer geringeren Population an Schwarzwild im Vergleich zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Als aktiver Jäger im Landkreis, Revierinhaber der Gemeinschaftsjagd Irgertsheim und, in meiner Funktion als 1. Bürgermeister der Gemeinde Bergheim, Jagdvorsteher von Bergheim, bin ich persönlich enttäuscht, dass hier, in unserem Landkreis, nicht schnell gehandelt wird. Besonders unverantwortlich finde ich es der Landwirtschaft gegenüber. Denn die Landwirte stehen vor einem Ernteverbot und massiven Einbußen, falls die ASP hier den Landkreis erreicht. Ich bitte Sie daher eindringlich die genannte Allgemeinverfügung umgehend zu erlassen oder die Verhinderungsgründe für einen Erlass zu nennen. Eventuell könnte in diesem Fall auch eine Entscheidung des Kreistages behilflich sein. Die Jagdschutzvereine Neuburg a. d. Donau und Schrobenhausen sowie der Bayerische Bauernverband, Kreisverband Neuburg- Schrobehausen, erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Mit vorzüglicher Hochachtung Tobias Gensberger Kreisrat
Nachtsichtgeräte
Sie sind hier: DU Politik-Kreistag
28 Jahre stehen wir, für bürger- nahe Kommunalpolitik in Schrobenhausen
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
§DU§
§DU§
Die Unabhängigen Schrobenhausener e.V.
Wir über uns
Sehr geehrter Herr Landrat, bereits seit Anfang des Jahres wurde von Jägerinnen und Jägern in regelmäßigen Abständen bei der Unteren Jagdbehörde, Frau Sander, nachgefragt, wie sich der Landkreis zum Erlass einer Allgemeinverfügung zur Zulassung von Nachtsichtgeräten zur Bejagung von Schwarzwild verhält. Die hier erhaltene Aussage war eindeutig. Es wird im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen keine Allgemeinverfügung geben, sondern vielmehr Einzelanträge, die mit aussagekräftiger Begründung, gestellt werden müssen. Diese würden dann individuell geprüft und genehmigt. Inzwischen sind knapp 30 (!) Einzelanträge gestellt und (kostenpflichtig) genehmigt worden. Die Nachbarlandkreise Eichstätt und Pfaffenhofen erstellten diese Allgemeinverfügung bereits im Frühjahr im Hinblick auf die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Nachdem die ASP tatsächlich auch schon Deutschland erreicht hatte, zog im August der Landkreis-Nachbar die kreisfreie Stadt Ingolstadt mit der Allgemeinverfügung nach. Der Jagdschutzverein Neuburg stellte erstmals im September eine schriftliche Anfrage diesbezüglich an die Untere Jagdbehörde. Am 12.10.2020 fand ein Gespräch im Veterinäramt statt, zu dem Herr Dr. Riedl die Hegeringleitereingeladen hatte. Auf Nachfrage der Vorsitzenden des Vereins, Frau Liepelt (auch stellv. Hegeringleitung im Hegering Stepperg), wurde von Frau Sander mitgeteilt, dass die Allgemeinverfügung verfasst sei und derzeit in der Rechtsabteilung liege.Da weder die Revierinhaber noch der Jagdschutzverein seither neuen Informationen bezüglich der Allgemeinverfügung erhalten haben, erkundigte sich Frau Liepelt am 20. November 2020 noch einmal sowohl bei der Unteren Jagdbehörde als auch beim Veterinäramt. Herr Dr. Riedl zeigte sich äußerst überrascht, dass dieses Thema nicht längst vom Tisch sei. Die Allgemeinverfügung sei allerdings nicht sein Aufgabengebiet. Am 20.11.2020 wurden auch Sie, Herr Landrat, in der Sache informiert. Kreisrat Tobias Gensberger Am 23.11.2020 beantwortete Frau Sander von der Unteren Jagdbehörde die erneute Nachfrage von Frau Liepelt mit folgenden Worten:„…nach wie vor muss ich Dich bzw. Euch um Geduld bitten. Die Allgemeinverfügung bedarf nocheiner rechtlichen Abstimmung. Hierzu warten wir auf die Rückmeldung der Regierung von Oberbayern. Sobald die Allgemeinverfügung erlassen wird, werden die Revierinhaber von mir informiert.“ Aufgrund der drohenden Ausbreitung der ASP ist nicht nachvollziehbar, warum der Erlass der Allgemeinverfügung im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen so lange dauert. Die Jägerschaft wird deutschlandweit angehalten, das Schwarzwild strikt zu bejagen. Nachdem bedingt durch die Pandemie inzwischen auch hier im Landkreis einige Drückjagden abgesagt wurden und sich die Bejagung momentan bis auf Weiteres auf die Ansitz- und Einzeljagd konzentriert, ist der Erlass der Allgemeinverfügung als dringende Angelegenheit zu behandeln. Die Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer Aufgabe der strikten Bejagung durchaus bewusst. Die Untere Jagdbehörde ist jedoch auch verpflichtet, der Jägerschaft alle Möglichkeiten der Bejagungzur Verfügung zu stellen. Falls es zu einem Ausbruch der ASP kommt, müssen schließlich auch die Jägerinnen und Jäger zusammen mit den Jagdgenossen (=Landwirte) das Veterinäramt tatkräftig bei der Kadaversuche unterstützen. Bayernweit wurden in vielen Landkreisen diesbezüglich Allgemeinverfügungen ausgestellt - auch in Landkreisen mit einer geringeren Population an Schwarzwild im Vergleich zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Als aktiver Jäger im Landkreis, Revierinhaber der Gemeinschaftsjagd Irgertsheim und, in meiner Funktion als 1. Bürgermeister der Gemeinde Bergheim, Jagdvorsteher von Bergheim, bin ich persönlich enttäuscht, dass hier, in unserem Landkreis, nicht schnell gehandelt wird. Besonders unverantwortlich finde ich es der Landwirtschaft gegenüber. Denn die Landwirte stehen vor einem Ernteverbot und massiven Einbußen, falls die ASP hier den Landkreis erreicht. Ich bitte Sie daher eindringlich die genannte Allgemeinverfügung umgehend zu erlassen oder die Verhinderungsgründe für einen Erlass zu nennen. Eventuell könnte in diesem Fall auch eine Entscheidung des Kreistages behilflich sein. Die Jagdschutzvereine Neuburg a. d. Donau und Schrobenhausen sowie der Bayerische Bauernverband, Kreisverband Neuburg-Schrobehausen, erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Mit vorzüglicher Hochachtung Tobias Gensberger Kreisrat
Nachtsichtgeräte
Sie befinden sich bei „Wir über uns“